Ein Unternehmer kann den Verlust einer wertlos gewordenen GmbH-Beteiligung, die zum Betriebsvermögen gehört, als Betriebsausgabe absetzen, wenn er seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Der Verlust wird im Jahr des endgültigen Vermögensverlusts berücksichtigt.