Dienstwagennutzung durch Arbeitnehmer sowie Kosten für Ferienlager
Fährkosten bei Dienstwagennutzung und Ferienlager fürs Kind mindern nicht den geldwerten Vorteil bzw. sind keine abziehbaren Kinderbetreuungskosten.
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Letzte Änderung am Sonntag, 28. Oktober 2018 um 18:57:06 Uhr.