Gemeinnützigkeit: Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge wird erhöht
Bund und Länder haben sich auf die Anhebung der Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine von 1.023 ? je Mitglied und Jahr auf 1.440 ? geeinigt. Auch die Grenze für Aufnahmegebühren wird angehoben auf 2.200 ?.
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Letzte Änderung am Sonntag, 28. Oktober 2018 um 18:57:06 Uhr.