Die Frist zur Beantragung der Vorsteuervergütung in der EU für 2023 endet am 30.09.2024. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können die im Ausland gezahlte Umsatzsteuer im Vorsteuervergütungsverfahren über das BZSt zurückfordern, sofern sie dort keine steuerpflichtigen Umsätze getätigt haben.