Überhöhte Bescheinigung einer GmbH über Einlagenrückgewähr
Eine GmbH haftet verschuldensunabhängig für Kapitalertragsteuer, wenn sie eine überhöhte Bescheinigung zur Einlagenrückgewähr ausstellt. Statt eines Nachforderungsbescheids hätte das Finanzamt nur einen Haftungsbescheid erlassen dürfen.
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