Steuer-News
Folgen von zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer
Das BMF verzichtet bei Rechnungen an Endverbraucher auf die Abführung überhöhter Umsatzsteuer, da Endverbraucher keinen Vorsteuerabzug haben. Diese Praxis folgt der EuGH-Entscheidung und betrifft auch Kleinunternehmer.
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